Mitglied werden

Arten der Mitgliedschaft

  • Ordentliche Mitglieder
  • Außerordentliche Mitglieder
  • Fördernde Mitglieder

 

Ordentliche Mitglieder können alle bildenden Künstler*innen/visual artists werden, die ihren Geburtsort oder den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Tirol haben.
Außerordentliche Mitglieder sind Expert*innen, die an der Arbeit des Vereins interessiert sind.
Fördernde Mitglieder sind physische und/oder juristische Personen, die den Verein mit einem für sie festgesetzten Mitgliedsbeitrag fördern.

 

§6 Erwerb der Mitgliedschaft

1. Ordentliche Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen werden, die im Bereich der bildenden Künste/visual arts tätig sind und einen in Österreich nostrifizierten Hochschulabschluss einer Kunstuniversität vorweisen können. Sollten Bewerber*innen das Kriterium des in Österreich nostrifizierten Hochschulabschlusses einer Kunstuniversität nicht erfüllen, gibt es die Möglichkeit, dem Vorstand Arbeitsproben und Unterlagen für eine Aufnahme in den Verein vorzulegen. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen an zwei festgelegten Terminen im Jahr. Ein Bewerbungsvorgang kann sowohl lediglich ein präsumtives Mitglied als auch mehrere präsumtive Mitglieder gleichzeitig umfassen. Ordentlichen Mitgliedern werden bei Aufnahme die Statuten des Vereins ausgehändigt.
2. Bei Aufnahme in den Verein sind neue ordentliche Mitglieder für ein Kalenderjahr vom Mitgliedsbeitrag befreit. Bei Aufnahme in der ersten Jahreshälfte gilt die Befreiung für das Kalenderjahr des Beitritts. Bei Aufnahme in den Verein in der zweiten Jahreshälfte gilt die Zahlungsbefreiung für das darauffolgende Kalenderjahr.
3. Über die Aufnahme von außerordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
4. Ein förderndes Mitglied wird auf Antrag an den Vorstand und durch die Einzahlung eines individuell vereinbarten jährlichen Mitgliedsbeitrag aufgenommen. Die Aufnahme kann ohne Angaben von Gründen verweigert werden.

 

Geforderte Unterlagen für die Aufnahme als ordentliches Mitglied:

  • Abschlusszeugnis einer in Österreich nostrifizierten Hochschule
  • Portfolio / CV
  • Bewerber*innen ohne nostrifizierten Hochschulabschluss, werden gebeten einen Nachweis über eine kontinuierliche künstlerische Praxis einzureichen

 

Bewerbungen können ausschließlich digital per Email an die Künstler*innen Vereinigung Tirol unter office@kuveti.at gestellt werden. Es können laufend Anträge eingereicht werden (die Jury, bestehend aus dem Vorstand, tagt zweimal im Jahr). Der Vorstand führt über die Begründungen der Aufnahme bzw. Ablehnung keinen Schriftverkehr.

 

Der Mitgliedsbeitrag beträgt € 50 pro Jahr. Der Mitgliedsbeitrag kann auch via SEPA-Lastschriftverfahren direkt vom Konto jährlich abgebucht werden.