Vergabepraxis des Landes Tirol/ Künstlerische Intervention Landhausplatz Innsbruck
Offener Brief des Vorstandes der Tiroler Künstler:innenschaft
Zu den Vorgängen bei der vor kurzem beschlossenen Vergabe der künstlerischen Intervention am Landhausplatz, welche auch bereits in Pressemeldungen der Tiroler Tageszeitung und im Standard mitzuverfolgen waren, sieht sich der Vorstand der Tiroler Künstler:innenschaft berufen, auf die konkreten Umstände noch einmal aus Sicht der Künstler:innen hinzuweisen:
Wie wir mitverfolgen konnten, wurden in einem zweistufigen Wettbewerb mit insgesamt 41 Beiträgen in einer ersten anonymen Einreichphase 36 Vorschläge eingereicht, von denen fünf für die zweite Stufe ausgewählt wurden. Zusätzlich wurden fünf internationale Künstler:innen mit ausgewiesener Expertise in Fragen der Erinnerungskultur direkt zur zweiten Stufe zugelassen. Von der Jury wurden 3 Projekte für den 1., 2. und 3. Platz ausgewählt. Der 1. Platz ging einstimmig an den von Franz Wassermann entwickelten Entwurf mit einer Textinstallation für die Fassade des Neuen Landhauses, die Bezug auf die NS Geschichte dieses Ortes nimmt: Wir haften für unsere Geschichte.
Das für Kunst und Kultur beauftragte Gremium der Tiroler Landesregierung entschied sich aber, den Entwurf Balkensturz von Ramesch Daha/ AKT als zu realisierendes Projekt vorzuziehen und auch öffentlich bekannt zu geben.
Festgestellt wird, dass die Entscheidung über die Vergabe solcher Projekte formell immer bei den für das Ressort zuständigen Politiker:innen liegt. Dies ist gesetzlich so geregelt und kein Gegenstand, der hier hinterfragt werden soll.
Allerdings geben wir als Vorstand der Tiroler Künstler:innenschaft zu bedenken, dass durch die erfolgte Kommunikationsstrategie, die auf ein fehlendes Bewusstsein für die Notwendigkeit von Transparenz hindeutet, das gesamte Kunst-am-Bau Projekt inkl. Wettbewerb in der Öffentlichkeit abgewertet wird.
Eine immerhin von der Landesregierung eingesetzte Jury, zu der Fachexpert:innen sowie Vertreter:innen der involvierten Landesabteilungen und der Expert:innenkommission als Sachpreisrichter:innen angehörten (siehe: https://www.tirol.gv.at/meldungen/meldung/land-tirol-lobt-wettbewerb-fuer-eine-kuenstlerische-intervention-am-neuen-landhaus-aus/), wählte einstimmig ein anderes Projekt aus.
Es ist üblich, dass zur Bekanntgabe eines Wettbewerbergebnisses alle Details transparent kommuniziert werden: Wer war in der Jury, wie viele Einreichungen gab es, welches Projekt wurde nach den Wettbewerbskriterien ausgewählt, warum wurde es ausgewählt usw.
Die Entscheidung der Landesregierung, das zweitgereihte Projekt zur Umsetzung zu bringen, wurde zu Beginn weder erwähnt, noch begründet und anscheinend erst nach einigen Tagen mit einer kurzen Notiz in einer sogenannten Fact Box auf der Webseite der Kulturabteilung ergänzt.
Der Vorgang dieser Umreihung bedeutet auch, dass das Projekt eines Künstlers, der nicht geladen war und im Zuge eines zunächst anonymisierten Auswahlverfahrens in die zweite Runde eingeladen wurde, dem Projekt einer geladenen Künstler:in weichen muss.
Durch die nicht nachvollziehbare Annahme, dass die Ergebnisse des Wettbewerbs nicht an die Öffentlichkeit gelangen, was letztendlich postwendend geschehen ist, erscheint auch das von den politischen Entscheidungsträger:innen favorisierten Projekt von Ramesch Daha und dem Architekturkollektiv AKT nun als „nur zweite Wahl“, was auch für die Künstler:innen und ihr Projekt unserer Meinung nach kreditschädigend wirken wird.
Als Folge dieser völlig missglückten Kommunikationsstrategie gibt es aus unserer Sicht leider nur Verlierer:innen!
Um zukünftige Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu vermeiden, empfehlen wir, dass in Zusammenarbeit mit Künstler:innen, Expert:innen und Politiker:innen die bestehenden Entscheidungs- und Kommunikationsrichtlinien aktualisiert und vereinheitlicht werden.
Dafür stehen wir jederzeit gerne mit unserer Expertise zur Verfügung!
Gezeichnet
Der Vorstand der Tiroler Künstler:innenschaft